Informationen

Quelle: Fachverband SHK-NRW Bilddatenbank
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Die SHK Ausbildung PLUS hat das Ziel, Auszubildende zum Anlagenmechaniker für Sanitär und Heizungstechnik über die reguläre Ausbildung hinaus weiterzubilden. Es handelt sich um eine Zusatzausbildung, die vertiefend und parallel zum Unterricht in der Berufsschule und der Innungsschule gedacht ist. Die Inhalte werden nicht nur theoretisch fundiert, sondern auch praxisnah vermittelt. Die Schwerpunkte liegen selbstverständlich auf Sanitär- und Heizungstechnik - darüber hinaus sollen aber auch Perspektiven für den richtigen Umgang mit Kunden sowie Folgeaufträge im Kundendienst eröffnet werden. Wir möchten die Betriebe mit der SHK Ausbildung PLUS dabei unterstützen, den Nachwuchs so auszubilden, dass nach Abschluss der Ausbildung ein einsatzfähiger und selbstständiger Monteur für den Betrieb zur Verfügung steht. Dies ist nur der Fall, wenn wir unsere guten Auszubildenden aktiv und gezielt weiter fördern.

 

Die wichtigsten Punkte der SHK Ausbildung PLUS:

 

  • Im Zuge der SHK-Ausbildung PLUS nehmen die Auszubildenden an 50 Unterrichtseinheiten im Bereich der Heizungs- und Sanitärtechnik teil
  • Der Unterricht für die PLUS-Schüler ist dabei vertiefend und zusätzlich zur Berufsschule und dem Unterricht in der Innungsschule
  • Die Auszubildenden verpflichten sich auf freiwilliger Basis zur Teilnahme an den Kursen
  • Besichtigung des Abwasserturms der Fachhochschule Gelsenkirchen
  • Praktische Schulung zur Trinkwasserhygiene im Labor
  • Der Unterricht findet an verschiedenen Freitagen statt, die Auszubildenden werden zu diesen Terminen von ihren Betrieben freigestellt
  • Die Themengebiete werden online vorbereitet und laufend durch Prüfungen und Vorbereitungsfragen begleitet
  • Anmelden kann sich jeder Auszubildende im zweiten Lehrjahr
  • Die SHK-Ausbildung PLUS ist auf 10 Teilnehmer beschränkt
  • Die Anwesenheit sowie die Teilnahme an den Vorbereitungstests und Prüfungen sind verpflichtend, Krankheitstage müssen mit einem ärztlichen Attest belegt werden
  • Die Teilnahmegebühr wird monatlich bezahlt, der/die Auszubildende beteiligt sich mit einem kleinen Eigentanteil. Der Gesamtbetrag wird per SEPA-Lastschrift beim Arbeitgeber eingezogen, dieser verrechnet die Differenz selbstständig mit seinem Auszubildenden
  • Wir empfehlen Ihnen, eine innerbetriebliche Vereinbarung zwischen dem Betrieb und dem/der Teilnehmer/in zu treffen